Schulärztlicher Dienst

Grundsätzliches

In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.

Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt (oder falls kein Besuch des Kindergartens erfolgt: in der 1. Klasse) sowie in der 4. Klasse durch schulärztliche Untersuchungen überprüft. Bei neu in die Schule eintretenden Kindern wird die fehlende schulärztliche Untersuchung nachgeholt.

Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können entweder durch die Schulärztin / den Schularzt (die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde) oder durch die Hausärztin / den Hausarzt (die Kosten gehen zu Lasten der Eltern) durchgeführt werden. Die Hausärztin / der Hausarzt muss eine Bestätigung über die erfolgte Untersuchung ausstellen. Zu den schulärztlichen Untersuchungen gehört auch die Kontrolle der durchgeführten Impfungen. Mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern kann die Schulärztin / der Schularzt die nötigen Impfungen durchführen. Andernfalls wird empfohlen, dies durch die Hausärztin / den Hausarzt machen zu lassen.

Wird anlässlich der schulärztlichen Untersuchung eine gesundheitliche Störung festgestellt, so werden die Eltern durch die Schulärztin / den Schularzt informiert und gebeten, sich bei der Hausärztin / beim Hausarzt zur Abklärung oder Behandlung zu melden. Der schulärztliche Dienst ist für Abklärungen und Behandlungen nicht zuständig.
Die Schulärztin / der Schularzt steht den Eltern für Beratungen in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme des Kindes im Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.

Zeitpunkt und Umfang der schulärztlichen Untersuchungen

Kindergarten

  • Erhebung der Krankengeschichte mit den Eltern anhand eines Fragebogens oder in einem Gespräch
  • Kontrolle des Impfstatus; allenfalls Empfehlung von Impfungen
  • Untersuchung der Augen und des Gehörs (mit Audiometrie)
  • Beurteilung der Schulbereitschaft in Zusammenarbeit mit Eltern, Lehr- und Fachkräften.

4. Klasse

  • Erhebung der Krankengeschichte mit den Eltern anhand eines Fragebogens oder in einem Gespräch
  • Kontrolle des Impfstatus; allenfalls Empfehlung von Impfungen
  • Untersuchung der Augen und des Gehörs (mit Audiometrie)
  • Untersuchung der Wirbelsäule im Hinblick auf Rückenanomalien, insbesondere idiopathische Skoliose.

 

Schulzahnärztlicher Dienst

Grundsätzliches

Die Kosten für die jährliche Untersuchung trägt die Gemeinde; die Behandlungskosten sind von den Eltern zu bezahlen. Das Inkasso erfolgt durch die Gemeinde; diese kann an die Behandlungskosten Beiträge leisten, wenn die Übernahme der gesamten Kosten die finanziellen Möglichkeiten der Eltern übersteigt.

Es steht den Eltern frei, ihr Kind durch einen der sechs Schulzahnärzte oder durch einen Privatzahnarzt ihrer Wahl betreuen zu lassen. Wenn ein Privatzahnarzt gewählt wird, tragen die Eltern die Verantwortung für die zahnärztliche Betreuung ihres Kindes. In diesem Fall ist ein Nachweis über die jährliche Untersuchung zu erbringen. Über das genaue Vorgehen informiert das Schulsekretariat.

In der Schule wird sechsmal jährlich Fluorbürsten durchgeführt. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind an dieser Aktion teilnehmen soll oder nicht. Die Leitung des schulzahnärztlichen Dienstes obliegt Frau Gerber, Schulsekretariat, Mitteldorfstrasse 6, 3072 Ostermundigen, Tel. 930 12 83. Sie ist gerne bereit, allfällige Fragen im Zusammenhang mit der Schulzahnpflege zu beantworten.

Ärzte und Zahnärzte

Schulärzte

Weitere Informationen zu den Schulärzten befinden sich auf der Internetseite der Gemeinde Ostermundigen.

Zahnärzte

Weitere Informationen zu den Schulärzten befinden sich auf der Internetseite der Gemeinde Ostermundigen.

Weitere Informationen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Rebecca Gerber.
031 930 12 83
rebecca.gerber@ostermundigen.ch