Schulhausordnung

Die Schule vermittelt dir Wissen und Können zu deinem Nutzen und dem Nutzen deiner Mitmenschen. Damit dies gelingt, müssen wir achtsam mit uns, den anderen, den Dingen und der Umwelt umgehen.
Deshalb gilt für die Schule Rüti insbesondere Folgendes:

1. WIR PFLEGEN EINEN FAIREN UND RESPEKTVOLLEN UMGANG MITEINANDER
1.1. Wir grüssen einander, pflegen eine gewaltfreie Kommunikation (Giraffensprache), verzichten auf Beleidigungen, Provokationen und unanständige Ausdrücke und unterlassen das Fluchen, Spucken und Prügeln.
1.2. Während den Unterrichtszeiten sind wir im Schulhaus ruhig und gehen langsam.
1.3. Wir leisten einem „Hör auf“, „Nein", „Halt" oder „Stopp" einer Schülerin, eines Schülers oder einer Lehrperson sofort und vorbehaltlos Folge.
1.4. Wir lernen und arbeiten konzentriert, erledigen Aufgaben und Aufträge vollständig und genau und verzichten auf das Stören des Unterrichts.
1.5. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Handlungen und tragen allfällige Konsequenzen.

2. WIR TRAGEN SORGE ZU SCHULMATERIAL UND SCHULHAUS
2.1. Wir gehen verantwortungsvoll und sorgfältig mit unserem Schulhaus, seinen Einrichtungen und dem Schulmaterial um. Wir haften für Schäden, die wir verursachen.
2.2. Wir hinterlassen die Unterrichtsräume und die sanitären Anlagen (WC/Dusche) sauber und ordentlich.
2.3. Wir transportieren das Schulmaterial und Bibliotheksbücher sorgfältig in Schulsack, Mappe oder Rucksack.
2.4. Im Unterricht tragen wir Hausschuhe.
2.5. In der Turnhalle tragen wir Turnschuhe ohne schwärzende Sohlen. Turnschuhe, die auch im Freien getragen werden, sind in der Halle nur in gereinigtem Zustand zulässig.
2.6. Wir essen und trinken grundsätzlich ausserhalb des Schulhauses (Wasser trinken und Sonderanlässe ausgenommen).
2.7. Wir halten die Garderoben ordentlich. Finken und Schuhe stellen wir auf den Rost. Sportsäcke, Taschen und Kleider hängen wir ordentlich auf.
2.8. Wir entsorgen sämtliche Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern.
2.9. Im Schulhaus und auf dem Schulhausareal verzichten wir aufs Kaugummikauen.
2.10. Ballspiele spielen wir nur in den dafür bezeichneten Bereichen (Hartplatz, Rasenplatz).
2.11. Schneebälle werfen wir im Winter nur auf dem dafür vorgesehenen Hartplatz.
2.12. Jeden Mittwoch- und Freitagmittag stellen wir die Stühle auf die Pulte.
2.13. Wer Verunreinigungen und Schäden verursacht oder feststellt, meldet dies umgehend dem Hauswart, der Schulleitung oder einer Lehrperson.

3. WIR HALTEN UNS AN FOLGENDE REGELN IM SCHULHAUS UND AUF DEM SCHULAREAL
3.1. Niemand ist früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulareal anzutreffen und nach Unterrichtsschluss wird das Schulgebäude innerhalb von 10 Minuten verlassen.
3.2. Am Morgen, am Nachmittag und nach der grossen Pause betreten die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus nach dem ersten Läuten.
3.3. Beim zweiten Läuten sind alle Schülerinnen und Schüler mit dem notwendigen Material im Unterrichtsraum.
3.4. Die kleinen Pausen werden grundsätzlich im Schulzimmer verbracht.
3.5. In der großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus, bleiben aber auf dem Schulareal.
3.6. Bei einem Zimmerwechsel während der Unterrichtszeit werden die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich durch die Lehrperson begleitet.
3.7. Ballspiele in den Gängen und im Treppenhaus sind verboten.
3.8. Während den allgemeinen Unterrichts- und Pausenzeiten (07.20 – 17.15 Uhr) ist im und um das Schulhaus das Benutzen von Fahrzeugen wie Rollbretter, Kickboards, Inlineskates und ähnliches verboten. (Ausnahmen im Aussenbereich: Mittwoch- und Freitagnachmittag, Angebote aus Pausenkiosk, Angebote der Tagesschule für betreute Schülerinnen und Schüler).
3.9. Private Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsgeräte inkl. Kopfhörer (Smartwatches, Digitalkameras, usw.) sind auf dem ganzen Schulareal und in den Gebäuden während den allgemeinen Unterrichts- und Pausenzeiten (07.20 – 17.15 Uhr) sowie während den Öffnungszeiten der Tagesschule nicht sichtbar und nicht in Betrieb.
3.10. Alle tragen Kleidung, welche der Kleiderordnung gemäss der Broschüre „Informationen über das Schulwesen“ der Gemeinde Ostermundigen entspricht und der Witterung angepasst ist.
3.11. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur an den dafür vorgesehenen Orten erlaubt.
Fahrräder sind im Veloständer bei der Bushaltestelle abzustellen.
Kickboards, E-Trottinette und ähnliche Fahrzeuge im Abstellraum bei den Garagen des Hauswarts.
3.12. Fundgegenstände: Liegen gebliebene Kleider, Schuhe, Tücher etc. werden in den Fundkisten vor der unteren Turnhalle deponiert. Schlüssel, Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck, etc. werden im Fundbüro der Gemeinde Ostermundigen abgeben. Diese Fundgegenstände sind auch via Online-Fundbüro auffindbar.

Verstösse gegen diese Schulhausordnung, Anordnungen der Schulleitung oder der Lehrpersonen sowie gegen übergeordnete Weisungen werden gemäss dem «Leitfaden schuldisziplinarische Massnahmen» und der Broschüre „Informationen über das Schulwesen“ der Gemeinde Ostermundigen sanktioniert.

Von der Lehrpersonenkonferenz am 17.11.2022 beschlossen.